Die Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer der UEFA hat mit Entscheidung vom 7. April 2016 das Verfahren gegen den 1. FFC Frankfurt im Zusammenhang mit dem Champions-League-Spiel gegen den FC Rosengård vom 30. März 2016 eingestellt. Diese unter dem Vorsitz von Herrn Thomas Partl aus Österreich getroffene Entscheidung, die keine weitere Begründung enthält, wurde dem viermaligen europäischen Titelträger heute Vormittag mitgeteilt.
Der 1. FFC Frankfurt hatte in diesem in der letzten Woche eingeleiteten Verfahren ausführlich in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Rechtsanwalt Prof. Christoph Schickhardt (Ludwigsburg) gegenüber der Kammer der UEFA vorgetragen und die Vorwürfe entkräftet.
FFC-Manager Siegfried Dietrich: „Der 1. FFC Frankfurt begrüßt es, dass die Disziplinarkammer der UEFA die Beurteilung der Vorkommnisse im Champions-League-Viertelfinal-Rückspiel vom 30. März 2016 endgültig zugunsten unseres Vereins abgeschlossen hat, nachdem die UEFA ein Verfahren gegen unseren Verein wegen angeblich rassistischer Verfehlungen einer Zuschauergruppe eingeleitet hatte. Wir danken den Gremien der UEFA für die gute Zusammenarbeit und Kooperation bei der Aufklärung der genauen Umstände der Angelegenheit und die schnelle Entscheidung, das Verfahren einzustellen und die Akte zu schließen. Gleichzeitig sind wir froh darüber, dass wir uns nun wieder den nächsten Herausforderungen in der Allianz Frauen-Bundesliga sowie den Halbfinal-Partien in der Champions League widmen können!“
(Bild: Carlotta Erler / www.picture-alliance.com)